Wohnen & Pflege

Unsere Einrichtung

ist etagenweise in 3 Wohnbereiche aufteilt:

  • Almen (Erdgeschoß)
  • Bergseen (1. Obergeschoß)
  • Berge (2.Obergeschoß)

Entsprechend der „Themen-Bezeichnung“ sind die Flure-, Gemeinschaftsräume mit Themenfotos aus dem Werdenfelser Land dekoriert.
Dies vereinfacht auch die Orientierung innerhalb des Hauses.

Die Einrichtung verfügt über:

  • 57 Einzelzimmer davon 24 Zimmer für Rollstuhlfahrer
  • 3 Komforteinzelzimmer davon 2 Rollstuhlplätze
  • 6 Komfort-Pflegewohnappartements für Pflegebedürftige ggfs. mit Angehörigen

Das Haus bietet einen faszinierenden Blick auf das gesamte Bergpanorama rund um Mittenwald, wie auf den Kranzberg sowie das Karwendelgebirge.

Die Wohnbereiche sind großzügig ausgelegt und geschmackvoll in warmen gemütlichen Farben und komfortablen Mobiliar ausgestattet.


Schild Bezeichnung Wohnbereiche

Einzelzimmer & Komforteinzelzimmer

Jedes Einzelzimmer verfügt über ein elektrisch verstellbares Niederflur-Pflegebett mit Bettleuchte, Nachtkommode, Einbauschrank, Einbau-Kühlschrank, Esstisch, Stühle, Garderobe, Spiegel, TV, LAN.

Die Zimmer besitzen große bodentiefe Fensterflächen, französische Balkone, bzw. Terrasse.

Die Komfort-Einzelzimmer haben zusätzlich zur Einzelzimmerausstattung einen Ruhesessel und ein Komfort-Niederflur-Pflegebett.


Pflegewohnappartements

Die Pflegewohnappartements bestehen aus zwei Appartements mit getrennten Eingängen.
Beide teilen sich ein großes mittiges Badezimmer mit 2 Waschbecken, welches von beiden Zimmerhälften seperat begehbar ist.

Die Appartements besitzen eine eigene Einbauküche, so dass auch eine (Teil-) Selbstversorgung möglich ist.

Zur gehobenen Ausstattung gehören elektrisch verstellbare Komfort-Niederflur-Pflegebetten, Ruhesessel, Sitzgruppe, Einbauschränke.

In dieser gemeinsamen Wohnsituation können Pflegebedürftige mit ihrem Partner / Angehörigen in einem räumlich funktional verbundenen Wohnbereich vorübergehend oder dauerhaft leben.

Damit soll die soziale Trennung vom Lebenspartner bei der Notwendigkeit eines Heimaufenthaltes vermieden und der gemeinsame Lebensabend auch bei Pflegebedürftigkeit eines Partners in gemeinsamer Häuslichkeit ermöglicht werden.

Während der Pflegebedürftige stationäre Leistungen nach SGB XI in Anspruch nimmt, wird dem Lebenspartner die Möglichkeit geboten, in Gemeinschaft zu wohnen und sich dennoch in seinen persönlichen Bereich zurückziehen zu können.

Gleichzeitig hat der nicht pflegbedürftige Partner die Möglichkeit Serviceleistungen, wie Wäsche und Speisenversorgung in Anspruch zu nehmen.
Der Pflegehaushalt kann selbständig und kostensparend geführt werden.

Wahlweise sind Appartements mit Dachterrasse verfügbar.
Die Pflegewohnappartements können gegen Aufpreis auch von Pflegebedürftigen zur alleinigen Nutzung angemietet werden.


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